13 Jul Arbeitsrecht: Übergangslösung für Prüfbehörde zur Strom- und Gaspreisbremse
Die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse sehen vor, dass Unternehmen ihre Unterlagen im Rahmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht bis zum 31. Juli 2023 bei der zuständigen Prüfbehörde einreichen müssen. Bis jetzt war noch unklar, wer die zuständige Prüfbehörde ist. Um das fristgerechte...