Zeltvermietung

Für Sie gemacht – vom Fachmann durchdacht! Zelthallen, Ausstellungs- und Lagerzelte, Zeltstädte für z. B. Sportveranstaltungen, außergewöhnliche Eventzelte für außergewöhnliche Anlässe, diese Produkte verleiht der Zeltvermieter. Der Zeltvermieter benötigt für seine Kunden das, was Hersteller und Technische Konfektionäre (m/w) mit Sachverstand und präziser Arbeit produzieren – das Zelt.

Auch der Vermieter muss viele Vorschriften und Gesetze kennen und einhalten, so z. B. Haftungsfragen, die nationalen und europäischen Normen, das Baurecht, die Versammlungsstättenverordnung.

Nur unter der Leitung eines Richtmeisters , dem Aufsichtsführenden im Zeltbau, darf ein Zelt auf- oder abgebaut werden. Der fachkundige Richtmeister erwirbt seine Kenntnisse in einem Seminar bei der Berufsgenossenschaft. Er wiederum leitet seine Mitarbeiter an, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

Im Ergebnis verfügt der Kunde über eine nach seinen Vorstellungen geplante und teilweise extravagante Lösung.