Neues zum Lieferkettengesetz – BAFA veröffentlicht Handreichung

Textil und Mode informierte bereits, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im August eine Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette sowie zur Kredit- und Versicherungswirtschaft veröffentlichen wird. Nunmehr wurden in der vergangenen Woche diese Handreichungen auf der Webseite des BAFA veröffentlicht.

Die Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ (siehe auch Anlage 1) soll aufzeigen, wozu nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern können und wozu nicht. Das Papier enthält außerdem Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Eine Zusammenfassung dieser Ausführungen geben siegerne weiter. Neben der deutschen Fassung wurde auch eine englische Übersetzung veröffentlicht.

Die Handreichung zur Kredit- und Versicherungswirtschaft (siehe auch Anlage 2) enthält dagegen Ausführungen zur Anwendbarkeit des LkSG auf die Unternehmen der Kredit- und Versicherungswirtschaft, sowie zu den branchen- und produktspezifischen Besonderheiten, die dabei zu beachten sind.

Anlage 1_handreichung_zusammenarbeit_in_der_lieferketteAnlage 2_handreichung_kredit_versicherung

Anlage 2_handreichung_kredit_versicherung

itrs
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