Neues aus Berlin – Sonder-AfA für Wohnungsneubau

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine Sonder-AfA für den Wohnungsneubau in den aktuellen Entwurf des Wachstumschancen-Gesetzes aufzunehmen. Das kann sicher noch nicht alles sein, ist aber ein gutes Signal der Politik, dass die Baukrise verstanden und bekämpft wird. Dafür haben wir uns in mehreren Aktionen (Brandbriefe, offene Briefe, Positionspapiere, Gesprächsrunden etc.) zusammen mit verschiedensten Partnern sehr eingesetzt.

Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Ich freue mich, dass mein Vorschlag zur Stärkung des Wohnungsbaus Teil des Wachstumschancengesetzes der Bundesregierung wird. Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt! Sechs Jahre lang, sechs Prozent der Investitionskosten abschreiben, ohne Baukostenobergrenzen, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte ab 1. Oktober dieses Jahres sofort zum Baubeginn – das ist unser Angebot an die Bau- und Immobilienbranche, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung zu bringen. Damit geben wir der Baubranche den so dringend benötigten Impuls, um in Zeiten von akutem Wohnraummangel mehr Wohnungen zu bauen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, können Bauvorhaben nun zügig umgesetzt werden.“

itrs
office@itrs-ev.com