Neue UKCA-Kennzeichnung – ehemals CE

Durch den BREXIT ergeben sich für Unternehmen, die Produkte nach Großbritannien exportierten, viele Neuerungen. Eine davon ist, dass künftig die CE-Kennzeichnung durch die UKCA-Kennzeichnung ersetzt wird. Eine Übergangsregelung gilt bis 31.12.2022.  Die folgenden Dokumente geben Ihnen erste Informationen zu den Neuerungen.

D-GB-AHK Infoblatt UKCA Kennzeichnung Juni 2022

ukca-client-faqs-v2.3-a4-dede-0521

D-GB-AHK Schritt-für-Schritt-Anleitung – UKCA-Kennzeichnung 25.08.2022

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche IHK oder direkt an die Deutsch-Britische Außenhandelskammer

itrs
office@itrs-ev.com