Mietbedingungen und AGB für Zeltvermieter

ITRS-Fachgruppe Zeltvermietung beschließt gemeinsames Vorgehen
In ihrer jetzigen Sitzung diskutierten die Vermieter von Zelten die Ausarbeitungen und verschiedene Fragen des für den Verband tätigen Juristen. In diesem Zusammenhang fielen weitere Punkte an, die einer intensiven Klärung bedürfen.

So ergab sich auch eine Debatte um den Verantwortungsbereich des sogenannten Richtmeisters, des Aufsichtsführenden im Zeltbau. Wie unterweist er seine Mitarbeiter beim Tragen von Helm, Gehörschutz etc.?

Die Durchführung von Seminaren, die auch Nicht-Mitglieder in Anspruch nehmen können, nahm einen breiten Raum ein. So kamen viele Themen zur Sprache, die in der nächsten Sitzung nach Wichtigkeit festgelegt und angeboten werden sollen.

Gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit war der Wunsch aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Schließlich hat das Zelt eine Menge Vorteile gegenüber einem konventionellen Bau – und diese müssen herausgestellt werden. Wichtig sind u. a. fachliche Informationen an Kommunal- und Landespolitiker.

Im ersten Schritt wird ein Flyer erstellt, der nicht nur Laien sondern auch den nicht organisierten Vermieterkollegen einen ersten Einblick in die Aktivitäten der Fachgruppe geben soll. Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung und Wissenstransfer stehen ganz oben auf der Agenda.

Wichtig ist allen, möglichst viele Kolleginnen und Kollegen mit ins Boot zu holen, ganz nach dem Motto: Nur gemeinsam sind wir stark!

mekd
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