Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 03.02.2026

Der Industrieverband Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e. V. (ITRS) ist bemüht, seine Website https://itrs-ev.com/ im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://itrs-ev.com/.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über die Website stellt der Industrieverband Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e. V. Informationen über den Verband, seine Tätigkeiten, Mitgliedschaften, Veranstaltungen, Veröffentlichungen sowie Kontaktmöglichkeiten bereit. Darüber hinaus werden Informationsmaterialien und Dokumente zum Download angeboten.

Rechtsgrundlagen und angewandte Standards

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit orientiert sich an den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 sowie an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Einzelne PDF-Dokumente und andere bereitgestellte Dateien sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei strukturiert.
  • Bei einzelnen Bildern oder grafischen Elementen können Alternativtexte fehlen oder nicht vollständig beschreibend sein.
  • Teilweise können eingebundene Inhalte oder Funktionen von Drittanbietern Barrieren aufweisen, auf deren Gestaltung wir nur begrenzten Einfluss haben.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 03.02.2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des BFSG basiert auf einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 sowie einer technischen Überprüfung ausgewählter Seiteninhalte.

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Formular zur Meldung von Barrieren

Wenn Sie auf Barrieren bei der Nutzung unserer Website stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit geben möchten, nutzen Sie bitte unser Formular zur Meldung von Barrieren. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Hinweise helfen uns, unsere Angebote weiter zu verbessern.